Sicher ist sicher
UNSERE AGB
A Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der systemzwo GmbH, Pfarrer-Weiß-Weg 10, 89077 Ulm (nachfolgend systemzwo) und dem Kunden und
Lieferanten gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden, Zusicherungen und ähnliches sind nur verbindlich, wenn systemzwo sie schriftlich
oder in Textform bestätigt und in diesem Fall nur für die Bestellung, für die sie vereinbart wurden.
3. Die systemzwo widerspricht ausdrücklich etwaigen Einkaufsbedingungen des Kunden.
B Angebote, Bestellungen und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Angebote des Bestellers gelten als angenommen, wenn wir diese schriftlich
bestätigen oder die Leistung bzw. Lieferung erbracht haben.
2. Für alle dem Kunden überlassene Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nicht für andere als
vertragsgemäße Zwecke benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die systemzwo ist jederzeit berechtigt, die Unterlagen jederzeit
herauszuverlangen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, unser Angebot sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Sollten Informationen bzw. Annahmen
unzutreffend sein und diese Grundlage für den abgegeben Angebotspreis, so wird uns der Kunde davon unterrichten, damit wir eine Korrektur
des Angebotes durchführen können.
4. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
5. Wird im Auftrag des Bestellers ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten entsprechend Zeitaufwand vom Besteller zu erstatten.
6. Alle Bestellungen bei unseren Lieferanten sind ausschließlich zu unseren AGB gültig. Sobald wir im Besitz der Ware sind steht uns der
Wiederverkauf frei. Preisvorgaben der Hersteller und Lieferanten für unsere Endkunden werden nicht akzeptiert und sind mit Annahme dieser
AGB ungültig. Eine Einschränkung des Wiederverkaufs durch unseren Lieferanten und Hersteller ist ebenso ungültig. Alle gelieferten Waren
stehen uns zur freien Verfügung. Dies betrifft auch besondere Preisfreigaben für Endkunden.
C Erfüllungsort und Gefahrübergang
1. Erfüllungsort ist der Firmensitz von systemzwo in Ulm.
2. Versendet systemzwo im Auftrag des Kunden die Ware, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald systemzwo die Ware dem Spediteur
ausgeliefert hat.
3. Bei Rücksendungen an systemzwo geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware in den Geschäfts- bzw- Lagerräumen von systemzwo über.
D Lieferung
1. Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung vom
jeweiligen Hersteller und in der Angebotsdokumentation ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben oder Garantien gelten nur dann als vereinbart,
wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden.
2. Ein Versand der Ware erfolgt stets im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Transporteur nach Wahl von systemzwo. Die systemzwo
ist zu Teillieferungen berechtigt.
3. Dem kaufmännischen Kunden obliegt es, die Ware gemäß § 377 HGB zu untersuchen und eventuelle offene Mängel, sonstige Abweichungen
und Fehlmengen unverzüglich anzuzeigen. Unerhebliche Abweichungen der Ware bleiben außer Betracht. Geht innerhalb von 10 Werktagen
nach Empfang der Lieferung keine Rüge bei systemzwo ein, gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche wegen versteckter Mängel bleiben hiervon
unberührt.
E Termine
1. Vereinbarungen oder Angaben zum Leistungszeitpunkt sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich erfolgten und unabhängig von zuvor gelieferter
Hard- und Software sind. Die Lieferpflicht der systemzwo steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung.
2. Von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für
mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (s. Ziff. 1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte
Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder
-obliegenheiten des Bestellers.
3. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist.
Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
5. Nimmt der Besteller Ware nicht fristgemäß ab, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu
setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern.
Im Rahmen einer Schadenersatzforderung können wir 10 % des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis
fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren
Schadens bleibt uns vorbehalten.
F Eigentumsvorbehalt
1. Die systemzwo behält sich das Eigentum an der ausgelieferten Ware bis zum endgültigen und vollständigen Ausgleich aller in dieser Sache
betreffenden Forderungen vor.
2. Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet.
3. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums (insbesondere durch
Pfändungen) hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und das Bestehen des Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Drittgläubiger eidesstattlich zu
versichern.
G Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise sind Nettopreise in EURO ab Haus zuzüglich der Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie der gesetzlichen
Mehrwertsteuer in ihrer jeweilig aktuellen gesetzlichen Höhe.
2. Bei einer Auftragshöhe ab EUR 50.000,00 wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 30% bei Auftragserteilung fällig.
3. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
4. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist systemzwo berechtigt, dem Kunden für jede Mahnung eine angemessene
Gebühr in Höhe vom mindestens Euro 5,00 zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer
sind. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
5. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine
Lastschrift wegen mangelnder Deckung nicht einlöst, kann systemzwo sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig stellen.
6. Die systemzwo behält sich im Übrigen zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und
erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen. Werden nach Vertragsabschluss
Tatsachen bekannt, die objektiv Zweifel begründen, dass die pflichtgemäße Vertragserfüllung durch den Kunden erfolgt, wie z.B. wegen
Zahlungsunfähigkeit oder Erfüllungsverweigerung, ist systemzwo berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im
Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten.
H Mängelhaftung
1. Wir gewährleistet, dass die neue Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden frei von Sachmängeln §434 BGB ist.
2. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor und wird dieser Mangel vom Kunden nicht genehmigt, kann der Kunde von systemzwo Nacherfüllung in Form
von Mangelbeseitigung verlangen. Hierzu ist der Käufer verpflichtet den Mangel schriftlich innerhalb der gesetzlichen Fristen zu melden (§ 377
HGB) Prinzipiell behält sich die systemzwo das Recht vor die Nacherfüllung entweder durch Mangelbeseitigung oder durch neue Lieferung
durchzuführen.
Systemzwo haftet, soweit nicht anders vereinbart, nicht für Mängel von gebrauchten Waren.
3. Für eine etwaige Nachbesserung hat uns der Besteller die zur Fehlerdiagnose und –beseitigung nötigen Informationen mitzuteilen. Soweit es
sachdienlich und dem Kunden zuzumuten ist, kann die Mängelbeseitigung auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische
Handlungsanweisungen erfolgen. Bei einer Nacherfüllung vor Ort ist uns ungehinderter Zugang zu der mangelhaften Ware zu geben und
erforderlichenfalls andere Arbeiten an der Hardware oder im Netz des Bestellers einzustellen.
4. Nimmt uns der Besteller auf Nacherfüllung in Anspruch, und stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung nicht besteht (z.B.
Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung der Ware, Fehlen eines Mangels), so hat uns der Besteller alle im Zusammenhang mit der
Überprüfung der Ware und der Nacherfüllung entstehenden Kosten zu ersetzen.
5. Falls die Nacherfüllung nach zwei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist von mindestens vier Wochen endgültig
fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist. Andere Rechte des Kunden aufgrund eines
Mangels wie z.B. Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten sind ausgeschlossen.
6. Erlangt der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung durch Lieferung eine neue Sache oder tritt er zurück, so ist er zur Rückgewähr der zuerst
gelieferten Sache und zum Wertersatz verpflichtet. Darüber hinaus hat er die gezogenen Nutzungen zu vergüten. Soweit der Kunde nicht
geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einer Nutzungsvergütung in folgender
Höhe aus:
– bei einer Nutzung vom ersten bis einschließlich dritten Monat 10% des Verkaufspreises,
– bei Nutzung vom vierten bis einschließlich sechsten Monat 20% des Verkaufspreises,
– bei Nutzung vom siebten bis zwölften Monat 30% des Verkaufspreises, und 50% bei einer Nutzung von mehr als zwölf bis zu 24 Monaten
des Verkaufspreises.
I Schadenersatz
1. Die systemzwo haftet in voller Höhe für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von systemzwo ist auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
3. Bei Datenverlust haftet systemzwo nur, wenn der Kunde die Daten vorab elektronisch gesichert hat und diese jederzeit mit dem durch den
Kunden zur Verfügung gestellten Tool wiederhergestellt werden können. Für den Fall, dass der Kunde bei Veränderungen seiner Infrastruktur
ausdrücklich auf ein vorheriges Backup verzichtet, ist die systemzwo von den daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen befreit. Die
Haftung von systemzwo für verlorene Daten ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, es sei denn, die Datenverluste wurden von
systemzwo vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
J Datenschutz und Geheimhaltung
1. Die Adresse des Kunden wird für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung elektronisch gespeichert. Mit einer Bestellung erteilt der Kunde seine
ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der uns im Rahmen der vertraglichen Beziehungen bekannt gewordenen Daten im Rahmen der
Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, soweit dies zur Durchführung oder Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Die Behandlung der
überlassenen personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des
Teledienstdatengesetzes.
2. Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung ist systemzwo berechtigt, einen Datenaustausch mit KreditDienstleistungsunternehmen wie z.B. der Schufa vorzunehmen.
3. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen
Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.
K Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand
1. Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem materiellen deutschen Recht. Die Geltung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
2. Die Vertragssprache ist deutsch.
3. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens, wobei wir jedoch berechtigt
sind, den Besteller an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber allen anderen Bestellern wird für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Firmensitz als Gerichtsstand definiert. Für den Fall, dass die im Klageweg in Anspruch zu
nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist wird ebenfalls der Hauptsitz unseres Unternehmens als
Gerichtsstand definiert.
L Sonstiges
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages
im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame zu
vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in
diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den
Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
2. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von systemzwo schriftlich
anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Ansprüche aus dem konkreten Vertrag stützen. Eine Abtretung von
Ansprüchen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von systemzwo zulässig.